Leistung

Verarbeitungsverzeichnis, TOM, DSFA und Schulung

Datenschutz wird an den Dokumenten gemessen, die Sie im Prüfungsfall vorlegen können. Wir bauen sie mit Ihnen auf und halten sie im gemeinsamen Datenschutz-Management-System aktuell.

Verarbeitungsverzeichnis, Maßnahmenkatalog, Auftragsverarbeitungsverträge und Folgenabschätzungen sind keine einmalige Fleißarbeit, sondern ein laufender Prozess: Jedes neue Verfahren, jeder neue Dienstleister und jede Änderung an der IT wirkt sich aus. Deshalb arbeiten wir nicht mit Word-Dateien auf einem Laufwerk, sondern in einem System, in dem Sie und wir jederzeit denselben Stand sehen, inklusive Fristen, Zuständigkeiten und Historie.

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO
  • Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
  • Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO prüfen und aufsetzen
  • Schwellwertprüfung und Durchführung der DSFA nach Art. 35 DSGVO
  • Meldeprozess für Datenpannen nach Art. 33 und 34 DSGVO
  • Schulung und Verpflichtung der Beschäftigten auf die Vertraulichkeit

Vorbereitet auf die Datenpanne

Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden zu melden. Wer erst im Ernstfall klärt, wer entscheidet, welche Informationen benötigt werden und wie gemeldet wird, verliert genau die Zeit, die die Frist hergibt. Wir hinterlegen den Prozess vorab, bewerten den Vorfall gemeinsam mit Ihnen, dokumentieren ihn im DSMS und bereiten die Meldung vor sowie, falls erforderlich, die Benachrichtigung der betroffenen Personen nach Art. 34 DSGVO vor.

Schulung, die im Alltag ankommt

Die meisten Datenschutzvorfälle entstehen nicht durch Angriffe, sondern durch Unachtsamkeit: die falsch adressierte E-Mail, der offene Verteiler, das unverschlüsselte Notebook. Deshalb gehört eine Datenschutz-Schulung zum Grundpaket. Wir schulen an Ihren tatsächlichen Verfahren statt an abstrakten Paragrafen und stellen Handreichungen bereit, die auch nach der Schulung genutzt werden. Auf Wunsch verbinden wir das mit einer Awareness-Schulung zur Informationssicherheit.

Nächster Schritt

Lassen Sie uns unverbindlich sprechen

Ein kurzes Erstgespräch klärt Ihre Bestellpflicht, den Ist-Stand und die sinnvollsten nächsten Schritte.