Bußgelder bis 20 Mio. €
Verstöße gegen die DSGVO können nach Art. 83 mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
DEKRA-zertifizierte Fachkräfte übernehmen die Bestellung, die Meldung an die Aufsicht und die laufende Betreuung, inklusive Schulung und webbasiertem Datenschutz-Management-System. Grundpaket 89 €/Monat zzgl. MwSt., ohne Benennungspflicht schon ab 79 €.
Aufsichtsbehörden prüfen, Betroffene fragen nach, Geschäftspartner verlangen Nachweise. Wer Datenschutz erst im Ernstfall organisiert, hat zu spät angefangen.
Verstöße gegen die DSGVO können nach Art. 83 mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist der Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO unverzüglich, möglichst binnen 72 Stunden zu melden. Ohne vorbereiteten Prozess ist diese Frist kaum zu halten.
Auskunft, Löschung, Datenübertragbarkeit: Anfragen nach Art. 15 bis 22 DSGVO sind grundsätzlich innerhalb eines Monats zu beantworten, vollständig und nachweisbar.
Drei kurze Fragen und eine erste Einschätzung in unter einer Minute. Ohne Anmeldung, ohne Datenspeicherung.
Diese Einschätzung ist unverbindlich und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Eine belastbare Beurteilung erhalten Sie im Erstgespräch.
Wir übernehmen die Rolle der oder des Datenschutzbeauftragten vollständig: fachkundig, weisungsfrei und ohne Interessenkonflikt.
Bestellung nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG, Meldung an die Aufsichtsbehörde, Ansprechpartner für Betroffene und Behörde.
Mehr erfahrenBetrieblicher Datenschutzbeauftragter für kirchliche Träger, Caritas, Pflege und Schulen in freier Trägerschaft.
Mehr erfahrenWir klären, ob Sie benennen müssen und ob ein interner oder ein externer DSB für Sie die bessere Lösung ist.
Mehr erfahrenVerarbeitungsverzeichnis, technische und organisatorische Maßnahmen, AV-Verträge, Folgenabschätzung und Schulung.
Mehr erfahrenWir haben unsere Datenschutzmandate nach Branchen aufgeteilt. Jede Fachkraft hat eigene Schwerpunkte. Gemeinsam decken wir ein breites Spektrum ab und vertreten uns gegenseitig.
Gesundheit & Pflege, Schulen in freier Trägerschaft, kirchliche Einrichtungen (KDG), öffentliche Stellen
DEKRA · Fachkraft für Datenschutz
Steuerberatung, Ingenieurwesen, Handwerk, IT-nahe Verarbeitungen und technische Datenschutzprüfungen
DEKRA · Fachkraft für DatenschutzBeide Fachkräfte können kurzfristig zur oder zum externen Datenschutzbeauftragten bestellt werden, auf Wunsch auch für mehrere verbundene Gesellschaften.
Datenschutz sieht in einer Arztpraxis anders aus als in einem Ingenieurbüro. Deshalb hat bei uns jede Datenschutzfachkraft ihre eigenen Branchenschwerpunkte und betreut die Mandate, zu denen ihre Erfahrung passt. Gemeinsam decken wir diese Bereiche ab, jeweils mit Musterdokumenten, die dort bereits im Einsatz sind.
Kein Excel-Chaos, keine verstreuten Word-Dokumente: Jedes Mandat erhält Zugang zu unserem webbasierten DSMS. Verarbeitungsverzeichnis, Maßnahmen, Verträge, Vorfälle und Fristen liegen an einem Ort und sind jederzeit auskunftsbereit gegenüber der Aufsichtsbehörde. Als IT-Unternehmen entwickeln wir die Software selbst und passen sie laufend an neue Vorgaben an.
Dazu eine Bibliothek mit Mustern, Musterverträgen, Checklisten und Praxistipps sowie ein gemeinsamer Arbeitsbereich, in dem Sie und wir am selben Stand arbeiten. Auf Wunsch koppeln wir das DSMS mit dem ISMS aus unserem Informationssicherheits-Portal, damit Maßnahmen nur einmal gepflegt werden müssen.
Alle Abbildungen zeigen unser DSMS mit Demonstrationsdaten. Es werden keine Mandantendaten dargestellt.
Der tatsächliche Aufwand hängt stark vom bisherigen Organisationsgrad ab. Wir haben deshalb ein Grundpaket geschnürt, das die unbedingt nötigen Bestandteile zum Festpreis abdeckt. Wer nicht benennen muss, es aber trotzdem will, zahlt weniger. Alles darüber hinaus rechnen wir transparent im Stundennachweis ab.
In den meisten Organisationen fallen im ersten Jahr zusätzliche Arbeiten an, etwa der Aufbau des Verarbeitungsverzeichnisses oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Diese Leistungen rechnen wir im Stundennachweis ab, damit Sie nur zahlen, was tatsächlich anfällt.
Betreuen wir mehrere verbundene Unternehmen, etwa eine Holding mit Tochtergesellschaften oder mehrere Gesellschaften einer Gruppe, erhalten Sie günstigere Konditionen auf Anfrage. Nennen Sie uns dazu einfach die Zahl der Gesellschaften.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Behörden und sonstige Einrichtungen, also an Kundinnen und Kunden, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Die genannten Preise gelten je Unternehmen beziehungsweise je verantwortlicher Stelle. Für mehrere verbundene Unternehmen erstellen wir ein individuelles Angebot zu günstigeren Konditionen.
Die Bestellung ist meist binnen weniger Tage vollzogen, der Aufbau läuft danach strukturiert weiter.
Wir klären Ihre Benennungspflicht, den Ist-Stand und den passenden Umfang, kostenfrei und unverbindlich.
Sie bestellen uns per Dienstvertrag. Wir melden die Benennung nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO der zuständigen Aufsichtsbehörde und informieren Ihre Beschäftigten.
Wir erfassen Ihre Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeiter und Maßnahmen im DSMS und priorisieren die offenen Punkte nach Risiko.
Schulung, Beratung, Kontrolle: Wir begleiten neue Verfahren, beantworten Betroffenenanfragen, führen bei Bedarf DSFA durch und berichten Ihnen jährlich.
GDD-Mitglied
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V.
Die DEKRA-Zertifizierung ist personengebunden. Die Siegel finden Sie bei den Fachkräften.
Hinter diesem Datenschutzangebot steht kein anonymer Großanbieter, sondern die wupp.iT, ein seit 1997 in Wuppertal ansässiges IT-Unternehmen. Aus jahrzehntelanger Erfahrung mit IT-Infrastruktur, eigener Softwareentwicklung und Informationssicherheit ist unsere Datenschutzpraxis gewachsen.
Wir sitzen in Wuppertal und betreuen das Bergische Land sowie die Rheinschiene persönlich. Bundesweit arbeiten wir remote, mit denselben Werkzeugen und derselben Dokumentation.
Unser Sitz, direkt vor Ort im Bergischen.
Mehr erfahrenKlingenstadt: Fertigung und Beschäftigtendaten.
Mehr erfahrenWerkzeugstadt: oft knapp an der 20-Personen-Schwelle.
Mehr erfahrenPflege, Schulen und kirchliche Träger im Umland.
Mehr erfahrenLandeshauptstadt und Sitz der LDI NRW.
Mehr erfahrenRheinschiene, mit KDG-Schwerpunkt.
Mehr erfahrenIndustrie, Gesundheitsdaten, Konzernstrukturen.
Mehr erfahrenDatenschutz, Informationssicherheit und Compliance greifen ineinander. Neben Ihrem Datenschutz betreuen wir Sie auf Wunsch auch in diesen Bereichen, mit denselben Ansprechpartnern und einer gemeinsamen Datenbasis.
Externer Informationssicherheitsbeauftragter nach ISO 27001, BSI IT-Grundschutz und NIS2, inklusive eigenem webbasierten ISMS.
isb.nrwInterne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), mit sicherem Meldeportal und eigener Hotline. Anonyme Meldungen sind möglich.
meldeportal-hinweisgeberschutz.deDie wupp.iT: IT-Infrastruktur, Softwareentwicklung, Web und Hosting, seit 1997 aus Wuppertal und mit eigener Entwicklung.
wupp.itNach § 38 BDSG müssen nicht-öffentliche Stellen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten benennen, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von dieser Zahl besteht die Pflicht nach Art. 37 DSGVO für Behörden und öffentliche Stellen sowie dann, wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien wie Gesundheitsdaten oder in einer umfangreichen regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen besteht. Das trifft beispielsweise auf viele Gemeinschaftspraxen, Logopädinnen und Physiotherapeuten zu.
Ja. Nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO sind die Kontaktdaten der benannten Person zu veröffentlichen und der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen, in Nordrhein-Westfalen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW). Diese Meldung übernehmen wir für Sie im Rahmen der Bestellung.
Grundsätzlich ja. Die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten ist aber nicht ohne Risiko. Die Person muss die erforderliche Fachkunde nachweisen, sie ist in dieser Funktion weisungsfrei und darf keinen Interessenkonflikten unterliegen. Wer die Verarbeitungszwecke selbst mitbestimmt, etwa Geschäftsleitung, IT-Leitung oder Personalleitung, scheidet damit praktisch aus. Hinzu kommt ein besonderer Schutz vor Abberufung und Kündigung, der nach § 6 Abs. 4 BDSG noch ein Jahr nach dem Ende der Bestellung fortwirkt.
Unser Grundpaket kostet 89 Euro monatlich zzgl. MwSt. (105,91 Euro inkl. MwSt.). Es enthält die Bestellung, die Meldung an die zuständige Aufsicht, eine Datenschutz-Schulung und den Zugang zu unserem webbasierten Datenschutz-Management-System mit Mustern, Musterverträgen und Checklisten. Besteht bei Ihnen keine Benennungspflicht, Sie möchten uns aber dennoch benennen, gilt unser vergünstigter Satz von 79 Euro monatlich zzgl. MwSt. (94,01 Euro inkl. MwSt.) bei identischem Leistungsumfang. Darüber hinausgehende Arbeiten rechnen wir im Stundennachweis ab. Davon gibt es im ersten Jahr in vielen Organisationen einige. Wir werden jeweils im Rahmen eines Dienstvertrages tätig. Betreuen wir mehrere verbundene Unternehmen, etwa eine Holding mit Tochtergesellschaften, erhalten Sie günstigere Konditionen auf Anfrage.
In den meisten Fällen ja, und dafür haben wir ein eigenes, günstigeres Angebot: 79 Euro monatlich zzgl. MwSt. (94,01 Euro inkl. MwSt.) statt 89 Euro. Der Grund: Auch ohne Benennungspflicht müssen Sie sämtliche Vorgaben erfüllen: Verarbeitungsverzeichnis führen, technische und organisatorische Maßnahmen dokumentieren, Auftragsverarbeitungsverträge schließen, Datenpannen binnen 72 Stunden melden und Betroffenenanfragen fristgerecht beantworten. Diese Arbeit fällt ohnehin an, nur eben ohne fachkundige Begleitung. Wird jemand freiwillig benannt, gelten für diese Person dieselben Rechte und Pflichten wie bei einer Pflichtbenennung. Die Aufsichtsbehörden begrüßen das ausdrücklich, zumal die Wahrnehmung ihrer Aufgaben gegenüber der oder dem Datenschutzbeauftragten nach Art. 57 Abs. 3 DSGVO unentgeltlich ist. Nach außen ist eine benannte Datenschutzbeauftragte zudem ein starkes Vertrauenssignal gegenüber Kunden, Auftraggebern und Ausschreibungsstellen.
Für kirchliche Stellen gilt nicht die DSGVO in Verbindung mit dem BDSG, sondern eigenes kirchliches Datenschutzrecht: bei der katholischen Kirche das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG), bei der evangelischen Kirche das Kirchengesetz über den Datenschutz der EKD (DSG-EKD). Nach dem novellierten KDG gilt für die Benennungspflicht dieselbe Schwelle wie im staatlichen Recht: Sie greift, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Der wesentliche Unterschied liegt also nicht in der Schwelle, sondern im anwendbaren Recht und in der Zuständigkeit. Kirchliche Stellen unterstehen einer eigenen kirchlichen Datenschutzaufsicht, nicht der staatlichen Behörde. Wir betreuen kirchliche Träger, Einrichtungen aus Pflege und Gesundheit sowie Schulen in freier Trägerschaft nach diesen Vorgaben.
Wir arbeiten mit Ihnen in einer gemeinsamen Plattform, unserem Datenschutz-Management-System. Dort liegen Verarbeitungsverzeichnis, Maßnahmen, Verträge, Vorfälle und Fristen. Sie und wir sehen jederzeit denselben Stand. Dazu kommen Muster, Musterverträge, Checklisten und Praxistipps. Neue Verfahren stimmen wir vorab ab, bei Datenpannen und Behördenanfragen begleiten wir Sie unmittelbar, und einmal jährlich erhalten Sie einen Tätigkeitsbericht.
Ja. Wir bewerten den Vorfall gemeinsam mit Ihnen, dokumentieren ihn im DSMS und begleiten die Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO. Die Frist beträgt möglichst 72 Stunden ab Kenntnis. Wenn zusätzlich eine Benachrichtigung der betroffenen Personen nach Art. 34 DSGVO erforderlich ist, bereiten wir auch diese vor. Die Meldung selbst gibt die verantwortliche Stelle ab; wir liefern Bewertung, Unterlagen und Formulierung.
Ja. Wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt, ist nach Art. 35 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich. Wir prüfen zunächst über eine Schwellwertanalyse, ob eine DSFA nötig ist, und führen sie anschließend strukturiert im DSMS durch, inklusive Risikobewertung, Maßnahmen und Dokumentation.
Ja, und in der Praxis lohnt sich das fast immer. Viele Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO sind zugleich Maßnahmen eines Informationssicherheits-Managementsystems. Wir betreuen beide Disziplinen mit demselben Team und koppeln DSMS und ISMS, sodass Maßnahmen nur einmal gepflegt werden. Details dazu finden Sie auf unserem Portal isb.nrw.
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah für ein unverbindliches Erstgespräch.