Externer Datenschutzbeauftragter im Bergischen Land
Im Bergischen Städtedreieck und im Umland betreuen wir besonders häufig Einrichtungen mit sensiblen Daten: Pflege, Gesundheit, Schulen und kirchliche Träger.
Das Bergische Land reicht über Wuppertal, Solingen und Remscheid hinaus bis in den Kreis Mettmann, den Oberbergischen und den Rheinisch-Bergischen Kreis. Neben dem industriellen Mittelstand prägen hier Pflegeeinrichtungen, Praxen, Kitas und Schulen in freier Trägerschaft die Landschaft.
Für diese Einrichtungen gilt eine Besonderheit: Wer Gesundheits- oder Pflegedaten als Kerntätigkeit verarbeitet, ist nach Art. 37 DSGVO unabhängig von der Beschäftigtenzahl benennungspflichtig. Das trifft auf viele Gemeinschaftspraxen, Pflegedienste und Therapieberufe zu, die sich selbst für zu klein halten.
Steht die Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft, gilt zudem nicht die DSGVO in Verbindung mit dem BDSG, sondern eigenes Kirchenrecht: das KDG bei katholischen, das DSG-EKD bei evangelischen Trägern. Zuständig ist dann eine eigene kirchliche Datenschutzaufsicht. Wer hier mit reinen DSGVO-Vorlagen arbeitet, erstellt Dokumente, die formal nicht passen. Wir kennen den Unterschied und setzen ihn von Anfang an um.
Weil wir mitten in der Region sitzen, sind Vor-Ort-Termine auch in den kleineren Kommunen ohne großen Aufwand möglich.
Womit wir Sie unterstützen
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