Region · Nordrhein-Westfalen

Externer Datenschutz­beauftragter in Köln

Für Köln und die Rheinschiene, mit einem besonderen Schwerpunkt: Wir betreuen auch Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft nach dem KDG.

Köln ist Sitz eines der größten Bistümer Deutschlands. Entsprechend dicht ist die Landschaft aus Caritasverbänden, katholischen Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Für all diese Stellen gilt nicht die DSGVO in Verbindung mit dem BDSG, sondern das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz.

Praktisch bedeutet das: eigene Begriffe, eigene Formulierungen in der Dokumentation und eine eigene kirchliche Datenschutzaufsicht statt der staatlichen Behörde. Bei der Benennungsschwelle gibt es dagegen keinen Unterschied mehr. Nach dem novellierten KDG greift die Pflicht ebenfalls ab in der Regel 20 Personen. Wir arbeiten mit Vorlagen, die auf das Kirchenrecht abgestimmt sind.

Daneben prägen Medien, Versicherungen, Handel und ein breiter Mittelstand den Standort. Für Versicherungsnahe Verarbeitungen und Gesundheitsdaten greift häufig Art. 9 DSGVO, was die Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen und an Zugriffskonzepte deutlich erhöht.

Ob DSGVO oder KDG: Wir klären die Zuordnung zu Beginn des Mandats verbindlich, damit die Dokumentation von Anfang an zum richtigen Regelwerk passt.

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